Brieftauben im Vogelgrippe-Sperrgebiet müssen getötet werden.

      Brieftauben im Vogelgrippe-Sperrgebiet müssen getötet werden.

      Vogelgrippe

      Die schlimmsten Befürchtungen sind war geworden. Brieftauben im
      Vogelgrippe-Sperrgebiet müssen getötet werden.

      Nachdem noch am Montag das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden hat,
      das die rund 40 Brieftauben eines Züchters im Vogelgrippe-Sperrgebiet
      in Wermsdorf nicht getötet werden müssen, hat Heute das Sächsische
      Oberverwaltungsgericht in Bautzen in einem Eilverfahren anders
      entschieden. Danach ist es bei der Bekämpfung des gefährlichen Virus
      H5N1 notwendig, sämtliches Geflügel im Sperrbezirk zu töten. Die
      Entscheidung sei endgültig. So berichten die Medien.

      Der Verband lässt die Tötung von Brieftauben im Sperrbezirk nicht auf
      sich beruhen. Es sollen sämtliche Rechtsmittel eingelegt werden, die
      das Gesetz zur Verfügung stellt. Man möchte damit feststellen lassen,
      dass die Tötungsanordnung des Freistaates Sachsen rechtswidrig
      ist. Dies hat für den Brieftaubensport in Deutschland eine
      grundsätzliche Bedeutung.