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Konni

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Widder

1

Donnerstag, 25. November 2010, 16:33

Greifvogelhändler zu 2 Jahren Haftstrafe verurteilt

Gericht verhängt Haftstrafe gegen Tierhändler aus der Pfalz
Der Tierhändler aus Pirmasens hatte unter anderem auch Baumfalken im AngebotIn Rheinland Pfalz sind Beamte des Zollfahndungsamtes Frankfurt einem groß angelegten Fall von illegalem Greifvogelhandel auf die Spur gekommen. Im Fadenkreuz der Ermittler stand Klaus S., Falkner und Inhaber eines Zoogeschäftes aus Pirmasens, das jahrelang als „Waschanlage“ für aus der Natur geklaute Seltenheiten gedient hat. Tierhändler S. hat in den Jahren 2001 bis 2007 große Mengen streng geschützter Adler, Habichte, Falken und Eulen illegal nach Deutschland eingeführt und anschließend über ein Unternehmen namens „Vogelparadies“ international verkauft. Die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen hatte er jahrelang problemlos von der Stadtverwaltung Pirmasens erhalten, wo er die illegalen Tiere als eigene Nachzuchten anmeldete. Trotz strenger Schutzvorschriften hatte es die Behörde nicht für nötig gehalten, die Angaben des selbsternannten Adlerzüchters zu überprüfen. Erst als die Frankfurter Zollfahnder nach einem Hinweis die Ermittlungen aufnahmen, kam der Schwindel ans Licht.

Wie Vogelhändler S. zugab, hatte er zu keiner Zeit selber Adler oder Geier nachgezüchtet, sondern die meisten Tiere von dubiosen Kollegen aus Österreich und Belgien erhalten. Dabei hat es sich fast ausnahmslos um unregistrierte und unberingte Tiere gehandelt. Sobald neue gefiederte „Ware“ in Pirmasens eingetroffen war, wurde sie bei der Stadtverwaltung als neuer Erfolg der eigenen Zuchtanlage angemeldet. Selbst als das Vogelparadies international bedrohte Arten wie Schreiadler, Mönchsgeier oder Rotmilane als eigene Nachzuchten anmeldete, schöpfte die Behörde keinen Verdacht sondern stellte alle für den Verkauf der Vögel notwendigen Papiere aus. Dabei hätte eine einfache Kontrolle den Betrug ans Licht gebracht, denn bei vielen der von ihm als Nachzuchten angemeldeten Arten verfügte der Mann nicht einmal über die notwendigen Elterntiere.

Und auch gegen die für die Kontrolle der Vogelhandlung verantwortlichen Mitarbeiter der Stadt Pirmasens wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Falschbeurkundung im Amt eingeleitet. Mit Bescheid vom 13. November 2008 musste der Leiter des städtischen Ordnungsamtes insgesamt 157 Bescheinigungen zurücknehmen, die seine Mitarbeiter in den letzten Jahren für zwei Bartgeier, 26 Schmutzgeier, 6 Gänsegeier, 8 Mönchsgeier, 4 Schreiadler, 3 Zwergadler, 9 Steinadler, 13 Habichtsadler, 2 Mäusebussarde, 4 Adlerbussarde, 4 Wespenbussarde, 8 Habichte, 3 Rohrweihen, 4 Rotmilane, 4 Wanderfalken, 8 Rötelfalken, 15 Baumfalken, 15 Rotfußfalken, 16 Uhus, einen Waldkauz und eine Schnee-Eule ausgestellt hatten. Um zu verhindern, dass mit diesen Papieren weiterer Missbrauch betrieben wird, hat das Bundesamt für Naturschutz die Bundesländer gebeten, bei Kontrollen auf Vögel mit Dokumenten aus Pirmasens zu achten und „in eigener Regie tätig zu werden“.

Das Amtsgericht Pirmasens hat Tierhändler S. am 15.11.2010 wegen illegalen Geschäften mit streng geschützten Greifvögeln sowie wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten sowie zu einer zusätzlichen Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Das Gesicht sah es als erwiesen an, dass der Mann in 21 Fällen gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen und in bei der zuständigen Naturschutzbehörde in 144 Fällen Bescheinigungen für illegal erworbene Adler, Geier und andere Greife erschlichen hat. Der für die Erteilung der falschen Dokumente zuständige Beamte der Stadtverwaltung Pirmasens wurde wegen Falschbeurkundung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt.


Quelle: Komitee & RPP
Gruss Konni ;)