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Konni

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Widder

1

Dienstag, 20. Januar 2009, 16:45

Großeinsatz gegen Wilderei und Tierquälerei in NRW

Großeinsatz gegen Wilderei und Tierquälerei in NR
Polizei durchsucht Jagdreviere - 28 illegale Fallen entdeckt


Pressemeldung 20.01.2009
Düsseldorf. Bei einer Kontrolle von Jagdrevieren in Nordrhein-Westfalen hat ein Großaufgebot von Polizei und Vogelschützern in den letzten fünf Tagen zahlreiche Umweltstraftaten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgedeckt. Aktivisten des Bonner Komitees gegen den Vogelmord hatten nach Hinweisen in den Kreisen Heinsberg, Euskirchen, Kleve, Wesel, Borken, Neuss und Düren zahlreiche illegale Tierfallen sowie vergiftete, gefangene und geschossene Vögel geschützter Arten entdeckt. Insgesamt wurden 6 Strafverfahren eingeleitet und 28 illegale Fallen für den Fang von Vögeln und Säugetieren beschlagnahmt oder bei den zuständigen Jagdbehörden zur Anzeige gebracht. Weiterhin wurden bei der Aktion 8 tote und ein frisch gefangener Greifvogel sowie zwei mit Schrot geschossene Reiher entdeckt.



Mit illegalem Tellereisen gefangener Mäusebussard am Gut Barbarastein bei Dormagen (Rhein-Kreis Neuss)

„Die Verstöße haben eine unglaubliche Dimension. Offenbar pfeifen viele Jäger im Rheinland auf das Gesetz und töten gewohnheitsmäßig geschützte Arten“, fasst Komiteepräsident Heinz Schwarze die Funde zusammen. Laut Komitee waren seit Donnerstag 20 Vogelschützer und mehr als 12 Polizeibeamte in 7 verschiedenen Landkreisen im Einsatz.

Am Sonntag wurden in einem Gehege für Jagdfasane in der Nähe des Gutes Barbarastein (Rhein-Kreis Neuss) 4 illegal aufgestellte Tellereisen und zwei große Fallen zum Fang von Greifvögeln und Krähen entdeckt. Direkt neben den Fallen stellte die Polizei die Kadaver von 2 Habichten und 2 Mäusebussarden sicher, die dort teilweise verscharrt worden waren. Ein lebender Mäusebussard, der sich in einem der Tellereisen gefangen hatte, wurde umgehend in eine Tierklinik gebracht. Während Polizeibeamte den Sachverhalt vor Ort aufnahmen, erschien der Jagdpächter am Tatort und bestätigte, dass es sich um seine Fanggeräte handele. Gegen den Mann wurde seitens der Polizei ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wegen Tierquälerei eingeleitet.

Ebenfalls am Sonntag meldete eine Zeugin dem Komitee drei frisch tote Mäusebussarde, die in der Nähe von Geilenkirchen (Kreis Heinsberg) neben einer offensichtlich vergifteten Ködertaube gefunden wurden. Die Kadaver wurden dem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld zur weiteren Analyse übergeben. Beim Tatort handelt es sich um ein Feldgehölz, in dem bereits vor zwei Jahren vergiftete Greifvögel gefunden wurden. Bei Heinsberg wurden an einem Luderplatz für Füchse und Wildschweine die Reste von zwei mit Schrot geschossenen Graureihern gefunden. In beiden Fällen haben die Vogelschützer Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet.

Bereits am Mittwoch entdeckten die Vogelschützer zwei riesige Vogel- und drei illegal errichtete Säugetierfallen in einem Jagdrevier bei Alpen (Kreis Wesel). Zuvor wurde in diesem Jagdrevier bereits eine Vogelfalle mit einer lebenden Brieftaube als Köder entdeckt. Beamte der Polizei Xanten dokumentierten die Verstöße und veranlassten anschließend den Abtransport der Fallen durch den Bauhof des Kreises Wesel. Die Staatsanwaltschaft Kleve leitete ein Strafverfahren ein.

Bei Issum (Kreis Wesel) befreiten die Tierschützer eine Hauskatze, die in einer illegal aufgestellten Durchlauffalle gefangen war. Weitere illegale Fallen dieses Typs wurden bei Großbüllesheim (Kreis Euskirchen), Linnich (Kreis Düren) und nördlich von Heinsberg gefunden.

Das Aufstellen von Tellereisen und Vogelfallen ist in NRW (auch in viele anderen BL) streng verboten und stellt einen Verstoß gegen das Jagdgesetz dar. Das Fangen und Töten von Greifvögeln kann laut §66 Bundesnaturschutzgesetz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.