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Konni

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Widder

1

Sonntag, 28. September 2008, 21:23

Bonn: Vogelfänger zu Haftstrafe veruteilt


Neben Meisen und Amseln hat der Bonner Vogelfänger
auch Erlenzeisige mit Leimruten erbeutet


Als der Leiter des Abenteuerspielplatzes „Brüser Dorf“ in Bonn-Hardtberg Anfang Februar 2008 von Kindern auf eine hilflose Meise in einem Gebüsch aufmerksam gemacht wurde, ahnte er noch nichts Böses. Als er sich dem Tier näherte, flog es davon, aber ein Teil der Federn blieb an den Ästen hängen. Bei der näheren Untersuchung des Fundortes stellte er fest, dass in einem Gebüsch zahlreiche Äste mit einer klebrigen Masse überzogen waren, auf der an einigen Stellen Vogelfedern klebten. Darüber hing ein Futterspender mit Vogelfutter, den er noch nie zuvor gesehen hatte.

Ein Anruf beim Komitee gegen den Vogelmord bestätigte seinen Verdacht, dass auf dem Spielplatz am Rande des Kottenforst Singvögel gefangen wurden. Als Experten des Komitees den Platz genau unter die Lupe nahmen, entdeckten sie insgesamt 146 frisch präparierte Leimruten, die in einer Bretterbude und im Gebüsch am Rande des Spielplatzes versteckt waren. An einer Stelle war auf der Erde Vogelfutter verstreut und rundherum ebenfalls Leimruten ausgelegt worden. Es wurde umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.


146 Leimruten konnten im Februar 2008
in Bonn sicherstellen werden


Nachdem es Komiteemitarbeitern an zwei Morgenden nicht gelungen war, den Vogelfänger auf frischer Tat zu ertappen, informierten sie die Presse. Binnen weniger Tage berichteten alle örtlichen Tages- und Wochenzeitungen, das WDR-Lokalfernsehen, SAT 1 und der Lokalfunk über den Fall. Daraufhin meldeten sich im Büro des Komitees viele Bürger aus dem Raum Bonn-Hardtberg mit zahlreichen weiteren Hinweisen. Bis Mitte Februar waren 8 Fangplätze bekannt, rund 250 Leimruten wurden sichergestellt. An den Fanggeräten klebten Federn von Buchfinken, Amseln, Blaumeisen, Kohlmeisen, Weidenmeisen, Erlenzeisigen und Rotkehlchen.

Am 21. Februar 2008 konnte das Komitee der zuständigen Polizei eine Fülle von Hinweisen und Beweismitteln übergeben und einige Zeugen benennen, die den mutmaßlichen Täter gesehen hatten. Nach einigen Tagen weiterer Ermittlungen stellten Beamten der Bonner Kriminalpolizei bei einer Hausdurchsuchung am 1. März 2008 bei dem Hauptverdächtigen Vogelleim sicher - der 34jährige Mann wurde vorläufig festgenommen.

Am 25.09.2008 wurde der aus Algerien stammende Täter vor dem Amtsgericht Bonn wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und das Bundesnaturschutzgesetz zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Richter sah es als bewiesen an, daß der Mann Vögel in größerem Umfang gefangen hatte, um sie - tot oder lebendig - zu verkaufen. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, da der Vogelfänger wegen anderer Delikte bereits vorbestraft war und weil er sich nicht geständig zeigte.
Weiterhin verhängte das Gericht eine 3jähriges Halteverbot. Bei der Hausdurchsuchung hatten Polizeibeamte Käfige mit exotischen Vögeln vorgefunden. Der Richter stellte fest, daß der Vogelfänger nicht die nötige Sorgfalt im Umgang mit Tieren walten läßt.